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british ® sagt am 29.11.2010 16:08 zu Sozial_ist ®:
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Re: Da fehlt doch was?

> ach soooo ist das.
> das recht von puon steht also über dem recht des schutzes vor
> unerlaubter videoüberwachung.
> ich muß schon sagen das ist eine sehr eigenartige weise der
> auslegung
> von rechten.
>
ich glaub, da vergleichen Sie jetzt Birnen mit Äpfeln.

Wer auch immer der Meinung ist, jemand würde gegen geltendes Recht (in
dem Fall Datenschutz) verstoßen, soll sich an die Exekutive wenden und
dort Anzeige erstatten.

Dass ein Plattformbetreiber für Inhalte haftetbar gemacht werden kann,
die auf seiner Plattform publiziert werden, hat Herr Bürgmann zum
wiederholten male erklärt. Somit ist es, zumindest für mich,
verständlich, dass Beschuldigungen Dritter nicht geduldet werden. Aber
das ist nur meine Meinung.

Es steht ja jedem frei, sich die Publikationsplattform seiner Wahl zu
nutzen.

Bin gespannt, wann es endlich Common Sense wird, dass das Internet kein
(!) rechtsfreier Raum ist...

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